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Beteiligte Parteien
Deine Absenderangaben
Arbeitgeber (Empfänger)
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Kündigungsart & Frist (§ 622 BGB)
Fristgerecht zum: 31. Oktober 2026
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Klauseln & Wünsche
Ratgeber: Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB) & FormvorschriftenDetails anzeigen +
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nach § 623 BGB zwingend schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Originalunterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder SMS ist gesetzlich unwirksam!
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
- Probezeit: Innerhalb einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Frist gemäß § 622 Abs. 3 BGB genau 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag.
- Grundkündigungsfrist: Nach der Probezeit beträgt die Frist gemäß § 622 Abs. 1 BGB genau 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Vertragliche Klauseln: Prüfe deinen Arbeitsvertrag: Manche Verträge binden Arbeitnehmer an längere Fristen (z.B. "3 Monate zum Quartalsende").
Wichtige Tipps zur Übergabe
- Nachweis des Zugangs: Übergebe die Kündigung idealerweise persönlich gegen schriftliche Empfangsbestätigung oder sende sie per Einwurf-Einschreiben.
- Arbeitsagentur informieren: Melde dich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend (bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen), um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden (§ 38 SGB III).